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   BFH, 13.11.2007 - IV B 161/06   

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https://dejure.org/2007,18224
BFH, 13.11.2007 - IV B 161/06 (https://dejure.org/2007,18224)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2007 - IV B 161/06 (https://dejure.org/2007,18224)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2007 - IV B 161/06 (https://dejure.org/2007,18224)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.04.1994 - V B 164/93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels -

    Auszug aus BFH, 13.11.2007 - IV B 161/06
    Zum einen fehlt jeglicher Vortrag dazu, weshalb die in der mündlichen Verhandlung vor dem FG anwaltlich vertretenen Klägerinnen nicht von sich aus die Beiziehung der Ermittlungsakten sowie die Vernehmung des Steuerfahndungsprüfers beantragt haben (vgl. BFH-Beschluss vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883, 884).
  • BFH, 29.02.2008 - IV S 1/08

    Gegenvorstellung - Anhörungsrüge

    Die nach erfolglosem Klageverfahren (betreffend Gewinnfeststellung 1993) von den Antragstellerinnen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Senatsbeschluss vom 13. November 2007 IV B 161/06 (nicht veröffentlicht) als unzulässig verworfen.

    Damit kann folglich schon vom Ansatz her kein Fehler des beschließenden Senats im Verfahren IV B 161/06 begründet werden.

    Ebenso erfolglos ist der Hinweis, dass der Senat sich im Beschluss IV B 161/06 nicht zu dem Vorbringen geäußert habe, dass der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukomme.

    Sofern hiermit eine Verletzung des Anspruchs der Antragstellerinnen auf rechtliches Gehör geltend gemacht werden sollte, wäre zu beachten, dass ein solcher Vortrag nur im Rahmen des --zudem fristgebundenen-- Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 133a FGO Berücksichtigung finden könnte; hinzu kommt, dass die Rüge mit Rücksicht darauf, dass der Senat von einer vollständigen Begründung seines Beschwerdebeschlusses (IV B 161/06) abgesehen hat, auch in der Sache keinen Erfolg haben könnte (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.).

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